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Amtsgericht Düsseldorf stoppt Pauschalkriminalisierung wegen Vermummung

Göttingen,20.08.2007

Das Amtsgericht Düsseldorf hat am 15.August 2007 einen Antifaschisten von dem Vorwurf freigesprochen, gegen das Vermummungsverbot verstoßen zu haben. Zum
Schutz vor fotografierenden Neonazis hatte er sich bei einer Demonstration mit Schal und Mütze unkenntlich gemacht.

Das Amtsgericht argumentierte schlüssig, die Vermummung sei in diesem Fall als Schutzhandlung zu werten, mit der der Angeklagte seine Persönlichkeitsrechte
gewahrt habe. Es sei ihm nicht darum gegangen, sich einer möglichen Identifizierung durch Verfolgungsbehörden zu entziehen. Laut Versammlungsgesetz macht sich strafbar, wer sich vermummt, um seine Identifizierung zu vereiteln.

In Berlin und Düsseldorf hatte es bereits früher Freisprüche in Verfahren gegen mit weißen Masken auftretenden AktivistInnen der "Überflüssigen" gegeben, bei denen das Gericht betonte, das Ziel der Vermummung sei hierbei eine künstlerische Aktion.

Das seit 1985 bestehende Verbot, sein Gesicht auf Demonstrationen zu verbergen, hat nicht nur immer wieder zu exzessiven Einschränkungen der Versammlungsfreiheit und zur massenhaften Kriminalisierung insbesondere antifaschistischer Proteste geführt, sondern auch den Aktivitäten der Anti-Antifa Tür und Tor geöffnet. Spätestens seit Ende der 1980er Jahre führen Nazis systematisch "Schwarze Listen" von politischen GegnerInnen.
Auch wenn das jetzige Urteil nicht den unseligen Paragraphen aufheben kann, so setzt es der staatlichen Verfolgungswut doch klare Grenzen.

Die Rote Hilfe e.V. begrüßt das Düsseldorfer Urteil und fordert die Abschaffung des Vermummungsverbots.

Mathias Krause für den Bundesvorstand der Roten Hilfe e.V.