Zwischen RAF-Solidarität und „linker Caritas“ - Teil 3
Rote Hilfe-Geschichte(n) aus den 1970-er Jahren (Teil 3)
Da einerseits das Verhältnis der Roten Hilfe zum bürgerlichen Rechtsstaat, zur Legalität und zur Justiz in den Auseinandersetzungen mit der RAF - wie dargelegt (Teile 1: RHZ 1/2007 und 2: RHZ 2/2007) - eine zentrale Rolle spielte, andererseits die Aktivitäten der Roten Hilfe selbstverständlich schnell ins Fadenkreuz von Polizei und Staatsschutz gerieten, bleibt zum Verhältnis zwischen der Roten Hilfe und der Justiz eigentlich nicht mehr viel zu sagen:
1. Zum Verhältnis der Roten Hilfe zur Justiz
In einer frühen Veröffentlichung der Roten Hilfe Westberlin - "Plädoyers einer politischen Verteidigung. Reden und Mitschriften aus dem Mahler-Prozess" - in der u.a. aus den Plädoyers von Schily und Ströbele berichtet wird und Auszüge der Zeugenaussagen u.a. von Andreas Baader, Ulrike Meinhof und Gudrun Ensslin dokumentiert sind, heißt es am Ende der editorischen Vorbemerkungen:
"Die vorliegende Edition der wesentlichsten Dokumente des Prozesses gegen den Genossen Horst Mahler erfolgt nicht wegen des öffentlichen Aufsehens, das dieses Verfahren erregte; vielmehr gerade deshalb, weil dies 'öffentliche Aufsehen' durchweg abgesehen hat vom Wichtigsten: dass dieser Prozess und dieses Urteil gegen den Genossen Mahler eine neue Form politischer Prozesse durchgesetzt hat, durch die die Klassenjustiz nunmehr in der Lage ist, der RAF und der Linken insgesamt, den Prozess zu machen. (...)
Unsere Absicht ist, die Strategie der Klassenjustiz ebenso wie das Konzept einer politischen Verteidigung, die ihr adäquat begegnen will, aufzuzeigen. Es geht nicht einfach um eine Verteidigung, die das Gericht zur 'Bühne' macht zur Propagierung der Strategie und Agitation, sondern Frage ist, wie dies geschehen kann, d.h., wie aus der reaktionären Politisierung und eindeutig politischen Parteinahme, die die Klassenjustiz in diesem Prozess erstmals offen zur Schau getragen hat, die Verteidigung den Klassencharakter an der Justiz selbst aufweisen und somit die von der Justiz angeklagte revolutionäre Strategie und 'Gesinnung' zu einer offenen Selbstanklage der Justiz werden lassen kann. (...)
Die Frage der Verteidiger-Genossen, ob diese zuerst von der Bundesanwaltschaft vorgestellte 'Beweisvereinfachung' (keine Indizien mehr, keine Zeugen) 'ein Traum' sei oder nicht, hat sich beantwortet: kein Traum, vielleicht ein Erwachen darüber, wie nunmehr Gewalt und Legalität in ein und derselben Hülle als Unterdrückungsinstrumente der Herrschenden funktionieren. Die offene Politisierung der Justiz, die durch die Feindbildproduktion der Regierung vorbereitet worden war, ist nunmehr in einer neuen Prozess-Praxis getestet und für gut befunden worden: 'ein justizförmiger Genscherismus' (Mahler) hat sich bewährt." (Rote Hilfe Westberlin 1973, 10)
Dem Selbstverständnis der Roten Hilfe entsprechend kam nur eine Hilfe gegen die Justiz in Betracht, jedenfalls dann, wenn sie vom kapitalistischen System als politische Justiz in den Kampf geschickt wurde - andere Wahrnehmungen waren in den Aktionsfeldern der Roten Hilfe kaum möglich und Siege vor den Toren der bürgerlichen Klassenjustiz seinerzeit einfach zu selten, als dass sich ein taktisch-ambivalentes Verhältnis zur Justiz hätte entwickeln können.
2. Zum Verhältnis der Justiz zur Roten Hilfe
In dem bereits erwähnten Aufsatz von 1979 berichtet Peter Schult über die Repressionen gegen die diversen Knastgruppen, zu denen er auch die Roten Hilfe-Gruppen zählte:
"Natürlich liefen parallel zu diesen Entwicklungen auch die staatlichen Repressionen gegen die Knastgruppen, es gab zahlreiche Versuche, die Knastgruppen zu kriminalisieren, gegen die meisten liefen Ermittlungsverfahren wegen § 129 StGB. Sie standen in jedem Verfassungsschutzbericht, in jeder Dokumentation der Bundesregierung oder einer Länderregierung wurden sie als Nachfolge-Organisation oder als Nachschub-Basen der bewaffneten Gruppen bezeichnet, zumindest als Sympathisanten der 'Terroristen' und die bürgerliche Presse beteiligte sich eifrig an diesen Kriminalisierungsversuchen. Mit aller Gewalt wurde versucht, die Kontakte in den Knast zu unterbinden. Es kam immer häufiger zu Besuchersperren und Besuchsverboten, Drucksachen der Gruppen wurden angehalten, Briefe beschlagnahmt, Büchersendungen und anderen Pakete zurückgeschickt." (Schult 1979, 6)
Klaus Eschen hat 1987 in seinen Erinnerungen an die RAF-Prozesse über folgenden exemplarischen Fall berichtet:
"Die Staatsanwaltschaft nahm es zum Anlass einer Hausdurchsuchung, dass eine Frau einen Brief an eine inhaftierte 'Terroristin' nicht mit einer Briefmarke, sondern einer Solidaritätsmarke der 'Roten Hilfe' beklebt hatte. Der Vorwurf lautete zwar formell auf 'Wertzeichenbetrug', doch liegt der Verdacht nahe, dass dies nur ein Vorwand war und die Durchsuchung ganz andere Zwecke verfolgte." (Eschen in: Sontheimer/Kallscheuer 1987, 90)
Gertraud Will, die Anfang der 70-er Jahre in der Münchner Roten Hilfe mitarbeitete, sah sich bald mit dem Knast konfrontiert, denn ihre Solidarität galt nach eigenem Bekunden
"den Bankenteignern, mit denen ich etwas mehr zu tun hatte als mit denen, die durch die Institutionen gingen."
Ihre Beteiligung an der politischen Gefangenenarbeit blieb nicht folgenlos:
"Diese Arbeit auf einer sehr breiten Basis war natürlich etwas, das vom System her nicht getragen werden konnte, und das dazu führte, dass die damalige Rote Hilfe, der ich auch angehörte, systematisch kriminalisiert wurde. Anlass meiner Verhaftung war der Vorwurf der Gefangenenbefreiung: ich hätte eine Kamera nach Straubing geschmuggelt, mit der Aufnahmen über die Zustände im Knast gemacht wurden, und mein Verlobter, der damals Knasturlaub hatte, wäre nicht zurückgekommen - also Unterstützung eines Gefangenen." (Will 1981, 126/127)
Dafür saß sie mehr als zwei Jahre in U-Haft!
In der bereits erwähnten Dokumentation der Roten Hilfe Westberlin von 1972 ("Vorbereitung der RAF-Prozesse durch Presse, Polizei und Justiz") sind zahlreiche Polizei- und Justizmaßnahmen gegen die Rote Hilfe dokumentiert: Durchsuchungsaktionen, Beschlagnahmen, Anhalten von Schreiben an Gefangene und von Gefangenen an die Rote Hilfe usw. Die Folge waren Hunderte von Verfahren und Verurteilungen, insb. gemäß § 90a StGB (Verunglimpfung des Staates), § 111 StGB (öffentliche Aufforderung zu Straftaten) und nicht zuletzt gemäß § 129 StGB (Unterstützung einer kriminellen Vereinigung), später gemäß § 129a StGB.
3. Rote Hilfe ! ... (auch) für die (Gefangenen der) RAF !?
Die Solidarität mit den politischen Gefangenen war und ist - noch immer sitzen drei Gefangene aus der RAF ein - eine zentrale Aufgabe: 1990 veröffentlichte die Rote Hilfe "Diskussionsbeiträge und Dokumente zum Hungerstreik '89 der politischen Gefangenen und zur Isolationsfolter in der BRD" unter dem Titel "wir lassen jetzt nicht mehr los". Im Frühjahr 2000 erschien die Dokumentation "Freilassung für die politischen Gefangenen aus der RAF".
Der kurze Blick in die Geschichte der Roten Hilfe und ihrer Auseinandersetzungen mit der RAF sollte aber gezeigt haben, dass allenfalls mittelbar - mehr oder weniger reflektiert - Hilfe für die RAF geleistet wurde. Es liegt sicher auch an der Aufgabenstellung der Roten Hilfe: aber wenn überhaupt, dann half sie der RAF erst, als deren Mitglieder allesamt inhaftiert waren. Dies geschah mit legitimen und zumeist auch mit legalen Mitteln, was die Kriminalisierung der Roten Hilfe freilich nicht verhinderte - denn nicht die Mittel wurden illegalisiert, sondern der damit verbundene Zweck einer Hilfe für politische Gefangene! Schon letztere als solche zu bezeichnen wollte der Rechtsstaat nicht dulden ...
Im übrigen erstreckte sich die Arbeit der Roten Hilfe auf die Unterstützung der im Um- und Vorfeld der RAF kriminalisierten und verfolgten Menschen, sowie auf die Polizei- und Justizopfer anderer politischer Kämpfe jener Jahre, die in den Auseinandersetzungen mit der RAF leicht aus dem Blick gerieten.
4. Rote Hilfe ! ... (auch) gegen die (politische) Justiz !?
Das Schlusswort gebührt Kurt Tucholsky, nicht weil oder obwohl es aus einer anderen Zeit stammt, sondern gerade wegen seiner im Kern überdauernden Aktualität - durch die 70-er Jahre bis in die heutige Zeit:
"Über meinem Schreibtisch hängt ein Bild. Drei Sträflinge sind darauf zu sehn. Und darunter steht: 'Wir erwarten, dass ihr für uns kämpft, wie wir für euch gekämpft haben.' Sechstausend sprechen heute so - mehr als sechstausend. Ich halte es einfach für eine Dankesschuld an diese Männer und Frauen, dass wir helfen, so gut wir können. Hier hilft vor allem Geld. Die Rote Hilfe stellt den Leuten Anwälte, wenn es noch nicht zu spät ist. Sie sendet ihnen Liebesgaben ins Gefängnis. Sie hilft den Familien weiter, die von diesen juristischen Verwaltungsmaßnahmen am schlimmsten getroffen werden. Über manches wäre vielleicht zu streiten. Aber ich meine, man sollte aus einer Solidarität helfen, die da bekundet: Was ein deutscher Richter an sogenannten entehrenden Strafen verhängt, ist für uns nicht einmal eine Ehre - es ist gleichgültig. Gleichgültig seine Meinung über Landesverrat; gleichgültig seine feinen Unterschiede zwischen Überzeugungsattentätern und gemeinen Verbrechern-: was hier ausgefochten wird, ist Teil jenes großen Kampfes, der heute quer durch die Völker geht. Und zum Kriegführen gehört Geld. Reich sind wir alle zusammen nicht. Aber hier zehn Mark und da zehn Mark, es summiert sich. Und es macht die besten Vorkämpfer unsrer Sache stark. Die Geber sind in Freiheit. Wie lange noch, hat der Arbeiter gefragt. Er hat ganz recht: wie lange noch? Bis zur nächsten Notverordnung? Man kann für etwas geben. Man kann aber auch gegen etwas geben. Gebt bitte Mann für Mann und Frau für Frau ein paar Mark gegen diese Richter und für unsere Gesinnungsfreunde!"
So Kurt Tucholsky in seinem Essay "Im Gefängnis begreift man" (Weltbühne Nr. 50 vom 15. Dezember 1931, zit. nach Die Rote Hilfe 3/2004 S. 9). Das Strafverfahren gegen ihn und Carl v. Ossietzky wegen dieses Spendenaufrufs - die Anklage vom 7. Januar 1932 erfolgte durch die Berliner Staatsanwaltschaft - wurde drei Wochen später eingestellt: Dessen hätten sie sich in den 70-er Jahren nicht sicher sein können. Wer kein solches Plakat besitzt, von dem herab Gefangene ihre "Erwartung" zum Ausdruck bringen, für sie so zu kämpfen "wie wir für euch gekämpft haben", der hänge sich diesen Aufruf von Tucholsky über den Schreibtisch!
Helmut Pollähne, OG Bielefeld
(überarbeitete Fassung eines Vortrages auf der Tagung "Die RAF und die Justiz. Nachwirkungen des deutschen Herbstes" des Forum Justizgeschichte am 1.10.2006 in Wustrau - Teil 3; die vollständige Fassung ist incl. Literaturliste erhältlich unter pollaehne@uni-bremen.de).

