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Heidelberg: Anwerbeversuch des VS
Nachdem es in den Jahren 2004 und 2005 in der linken Szene der Rhein-Neckar-Region zu Verfassungsschutz-Anwerbeversuchen im zweistelligen Bereich gekommen war, war es in den letzten zwei Jahren etwas ruhiger um den Inlandsgeheimdienst geworden. Nun ist der VS erneut in Erscheinung getreten.
Darmstadt: Anwerbeversuch durch VS
Heute, am 29.01.08, wurde ein Genosse aus Darmstadt von zwei Beamten des Verfassungsschutzes angesprochen. Die zwei VSler warteten nach Feierabend vor der Arbeitsstelle des Genossen und sprachen ihn, ohne sich vorzustellen, an seinem Auto an: "Haben Sie Lust, mit uns essen zu gehen ? Wir würden Sie gerne einladen." Auf Nachfrage, wer die beiden seien, antworteten sie, sie würden einer Sicherheitsbehörde angehören - dem Verfassungsschutz, wie er wahrscheinlich schon vermuten würde.
Über 100 UnterstützerInnen aus dem gesamten Bundesgebiet haben heute vor und im Amtsgericht Erfurt ihre Solidatität mit Angelo Lucifero gezeigt
Weit mehr als 100 UnterstützerInnen aus dem gesammten Bundesgebiet haben heute vor und im Amtsgericht Erfurt ihre Solidatität mit Angelo Lucifero gezeigt. Die Hauptverhandlung selbst wurde schon nach wenigen Minuten ausgesetzt, um zu prüfen, ob und wenn ja unter welchen Bedingungen die Verhandlungsfähigkeit des Angeklagten gegeben ist.
(Dokumentation einer Erklärung der GewerkschafterInnen gegen Rechts)
Razzien gegen Anti-G-8-Bewegung waren rechtswidrig
Mit der heute bekannt gegebenen Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) sind den ausufernden Kriminalisierungsversuchen der Bundesanwaltschaft gegen die außerparlamentarische Linke erneut deutliche Grenzen gesetzt worden. Der BGH stellte in sehr deutlichen Worten klar: "Eine von den Beschuldigten etwa gebildete Vereinigung kann (...) nicht als terroristische Vereinigung eingeordnet werden, was die Zuständigkeit des Bundes ohne weiteres begründet hätte." Außerdem äußerte der 3. Strafsenat "nachhaltige Zweifel" daran, ob sich "die beschuldigten Globalisierungsgegner tatsächlich zu einer Vereinigung im strafrechtlichen Sinne zusammengeschlossen haben".
Solidarität mit Angelo Lucifero - Antifaschistischer Selbstschutz ist notwendig, nicht kriminell
Die Rote Hilfe hat mit Empörung zur Kenntnis genommen, dass der ver.di-Landesbezirk „Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen“ beabsichtigt, dem antifaschistischen Gewerkschafter Angelo Lucifero fristlos zu kündigen. Die Kündigung erfolgt unter dem Vorwand, Angelo habe angeblich “in unzulässiger Weise persönliche politische Arbeit auf Kosten und mit Mitteln der Gewerkschaft ver.di betrieben”. Dass dem Gewerkschaftsekretär Lucifero ausgerechnet sein antirassistisches und antifaschistisches Engagement als „gewerkschaftsfremde politische Arbeit“ angelastet wird, ist abgeschmackt und grotesk. Tatsächlich stehen hinter der Maßnahme der ver.di-Führung offensichtlich politische Motive.
G8-Gegner doch keine Terroristen? Oder: Was wir eigentlich alle schon wussten
Ein weiteres mal blamiert sich nun die Bundesanwanwältin Monika Harms vor dem Bundesgerichtshof (BGH). Dieser erklärte wie soeben bekannt wurde die von der Bundesanwaltschaft geleiteten Durchsuchungen bei Gegnern des G-8-Gipfel im Mai 2007 für rechtswidrig. Der BGH erklärte: „Eine von den Beschuldigten etwa gebildete Vereinigung kann ... nicht als terroristische Vereinigung eingeordnet werden, was die Zuständigkeit des Bundes ohne weiteres begründet hätte.“ Zugleich äußerte der 3. Strafsenat „nachhaltige Zweifel“ daran, dass sich „die beschuldigten Globalisierungsgegner tatsächlich zu einer Vereinigung im strafrechtlichen Sinne zusammengeschlossen haben“.
Rote Hilfe protestiert gegen Beugehaft-Verhängung
Der Bundesgerichtshof hat heute bekannt gegeben, dass gegen drei ehemalige RAF-Mitglieder Beugehaft angeordnet wurde. Betroffen sind Knut Folkerts, der bereits 18 Jahre im Gefängnis verbracht hat, Brigitte Mohnhaupt, die im vergangenen Jahr den Knast nach 24 Jahren endlich verlassen konnte und Christian Klar, bei dem die Beugehaft zusätzlich auf seine mittlerweile 25 Jahre andauernde Haft angerechnet wird. Für Christian rückt damit seine längst überfällige Haftentlassung erneut in weitere Ferne, auch wenn der Vollzug der Beschlüsse zunächst ausgesetzt wurde

