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News

Demo: Weg mit §129a+b!

(05.07.2008,)

In Stuttgart findet heute eine Demonstration für die ersatzlose Abschaffung des Paragraphen 129 und seine Erweiterungen 129a und 129b statt. Anlass ist der Prozess, der – weitgehend unbeachtet von der deutschen Öffentlichkeit – seit dem 17.März im berüchtigten Prozessgebäude von Stuttgart-Stammheim stattfindet. Angeklagt sind fünf türkische Linke, denen vorgeworfen wird, Mitglieder der kommunistischen DHKPC zu sein und damit gegen den §129b verstoßen zu haben.

Dieser Paragraph stellt die „Mitgliedschaft, das Unterstützen oder Werben für eine kriminelle oder terroristische Vereinigung“ die nur im Ausland besteht in der BRD unter Strafe. Damit ist der Kriminalisierung von Befreiungsbewegungen gegen unterdrückerische Regime weltweit Tür und Tor geöffnet.

Amtsgericht Karlsruhe hebelt Demonstrationsrecht aus

(19.06.2008,)

Der Anmelder einer Demonstration gegen staatliche Repression, die am 19.Mai 2007 in Karlsruhe stattgefunden hatte, ist am gestrigen Freitag vom Amtsgericht Karlsruhe zu 60 Tagessätzen verurteilt worden. Als Reaktion auf die Razzien und Verhaftungen gegen G8-GegnerInnen im Mai 2007 hatten unter dem Motto „Jetzt erst recht - Repression und G8 entgegentreten“ rund 700 Menschen in Karlsruhe gegen die Kriminalisierung des G8-Widerstandes demonstriert. Nach diesem nachträglich auch von der Einsatzleitung der Polizei als „friedlich“ bezeichneten Aufzug wurde dem Anmelder der Demonstration per Strafbefehl vorgeworfen, nicht energisch genug verhindert zu haben, dass TeilnehmerInnen gegen diverse Auflagen verstoßen hätten. Der Student sollte mit einer Vorstrafe von 160 Tagessätzen à 30 € (!) belegt werden, weil er beispielsweise nicht vehement genug unterbunden habe, dass Transparente zusammengehalten werden, TeilnehmerInnen nach dem Herunterzählen von "Countdowns“ einige Meter der Strecke schneller laufen oder DemonstrantInnen ihr Missfallen gegenüber der Polizei verbal zum Ausdruck bringen.

Haft wegen Punk-Shirt

(20.06.2008,)

Seit dem Sommer des Jahres 2006 hatte die Staatsanwaltschaft Stuttgart auf sich aufmerksam gemacht, indem sie eine regelrechte Hetzjagd gegen junge AntifaschistInnen veranstaltete, die antifaschistische Symbole wie zerschlagene und durchgestrichene Hakenkreuze trugen. Die absurde Begründung fanden sie ausgerechnet in § 86 StGB, der das Zeigen verfassungsfeindlicher Symbole unter Strafe stellt.

Unangenehmer Anquatschversuch durch Wuppertaler Staatsschutz

(12.06.2008,)

Die Polizei dringt in die Wohnung eines Punkers ein und nimmt ihn mit. Der Wuppertaler Staatsschutz bietet ihm anschließend Geld für Informationen über die linke Szene. Ohne Erfolg!

[DOKUMENTATION]: Prozess gegen die 10. September-Gefangenen: 3 Gefangene vorläufig auf freien Fuß gesetzt

Dienstag, 10.Juni 2008

Hiermit dokumentieren wir den Newsletter Nr. 29 der Kampagne "Wir wollen Freiheit - Freiheit für die 10. September-Gefangenen" vom 9. Juni 2008

Prozess gegen die 10. September-Gefangenen: 3 Gefangene vorläufig auf freien Fuß gesetzt

Rote Hilfe zur Inhaftierung des anerkannten politischen Flüchtlings Önder Dolutas

(06.06.2008,)

Die BRD macht sich zum wiederholten Mal zur Erfüllungsgehilfin der menschenrechtswidrigen Innenpolitik der Türkei.
Am Freitag dem 23. Mai 2008 wurde Önder Dolutas am Flughafen Frankfurt-Hahn bei seiner Einreise wegen eines Auslieferungsgesuches des türkischen Staates über Interpol in Haft genommen.

Demo für Versammlungsfreiheit

(01.06.2008,)

Am Samstag den 31. Mai fand in München eine Demonstration für Verammlungsfreiheit mit ca. 2.000 bis 2.500 Teilnehmern statt. Die Route führte vom Geschwister-Scholl-Platz über Odeonsplatz, Karlsplatz, Stachus und Sendlnger Tor zum Goetheplatz. Mobilisiert hatte ein breites Bündnis, welches sich entschieden gegen das neue bayerische Versammlungsgesetz einsetzt.