News
"Schreckgespenst Kommunismus - Paktieren die Linken mit extremistischer Hilfsorganisation?"
Das hessische Fernsehmagazin defacto berichtete am 14.09.2008 über die aktuelle Debatte über die Rote Hilfe in Hessen. Den Beitrag kann man hier als Online-Video anschauen.
Weitere aktuelle Berichte zum Thema Rote Hilfe gibt es u.a. hier.
Presseerklärung zum Prozeß gegen 7 Antifaschisten in Böblingen
Am kommenden Montag den 8. September beginnt vor dem Amtsgericht Böblingen ein Prozeß gegen sieben Antifaschisten. Ihnen wird ein Angriff auf Teilnehmer einer NPD-Veranstaltung im Februar 2007 zur Last gelegt. Die Rote Hilfe Stuttgart ruft dazu auf, die Verhandlung kritisch zu beobachten und über die politischen Hintergründe zu informieren.
Kommt alle zur Solidaritätskundgebung am Montag um 12.30 Uhr vor dem Gerichtsgebäude!
[Dokumentation] Solidarität mit den angeklagten Antifaschisten
Im Folgenden dokumentieren wir einen Solidaritätsaufruf für sieben AntifaschistInnen, die sich am 8. September 2008 vor dem Amtsgericht Böblingen verantworten müssen.
Den AntifaschistInnen wird vorgeworfen, im Februar 2007 gegen Nazis vorgegangen zu sein, die an einem von der NPD organisierten Konzert mit dem Naziliedermacher Frank Rennicke in der Stadiongaststätte
in Sindelfingen teilgenommen hatten.
Gesinnungsprüfung bei politischen Gutachten?
In einem Brief hat sich der Innenminister des Landes Hessen, Volker Bouffier (CDU), an den hessischen Landtagspräsidenten, seinen Parteifreund Norbert Kartmann, gewandt, in dem er die Ende Juli veröffentlichte Stellungnahme der Roten Hilfe zum hessischen Sicherheits- und Ordnungsgesetz scharf kritisiert. Dabei geht es gar nicht um inhaltliche Kritik an dem Papier: Allein die Tatsache, dass Die.Linke, die um diese Stellungnahme gebeten hat, es wagt, eine in seinen Augen „verfassungsfeindliche“ Organisation in die heiligen Hallen des Parlaments zu lassen, sei ein Skandal.
Prozess gegen den Anmelder der revolutionären 1. Mai Demonstration 2007 in Stuttgart
Am Montag, den 21. Juli fand vor dem Amtsgericht in Stuttgart die Verhandlung gegen den Anmelder der revolutionären 1. Mai-Demonstration im vergangenen Jahr in Stuttgart statt. Es ging dabei um den Widerspruch gegen einen Strafbefehl in Höhe von 900,- € wegen eines angeblichen Verstoßes gegen das Versammlungsrecht. Konkret wurde ihm vorgeworfen, nicht ausreichend dafür gesorgt zu haben, dass während der Demonstration keine Musik vom Lautsprecherwagen aus gespielt wird und dass die Demonstration die kurzzeitige Blockade einer Kreuzung unterlässt. Die Kreuzung wurde aufgrund des massiven und provokanten Polizeiaufgebots kurzzeitig blockiert, um ein Ende der Polizeischikanen zu erreichen.
Die Rote Hilfe wird sich keine "Richtungsentscheidung" aufzwingen lassen
Unter dem Titel "Stimmungsmache gegen Kriegsgegner - Solidaritätsorganisation Rote Hilfe steht vor Richtungsentscheidung" hatte Markus Bernhardt in der "Jungen Welt" vom 14.08.2008 über eine Kampagne im Internet berichtet, die es sich zum Ziel gesetzt hat, Einfluss auf die Bundesdelegiertenversammlung der Roten Hilfe zu nehmen. (http://www.jungewelt.de/2008/08-14/003.php) Im letzten Satz heißt es:"Vom Bundesvorstand war am Mittwoch keine Stellungnahme zu bekommen." Tatsächlich hatte der Autor gar nicht versucht, den Bundesvorstand der Roten Hilfe zu erreichen. Wir haben noch am Erscheinungstag die gewünschte Stellungnahme an die Redaktion geschickt, die im Anhang dokumentiert ist. Trotz mehrfacher Bitten war die "Junge Welt" nicht bereit, diese von ihr selbst erbetene Stellungnahme im redaktionellen Teil abzudrucken.
Stammheimer Verfahren gegen türkische Linke: Einziger Belastungszeuge psychisch kranker Spitzel
- Einziger Belastungszeuge im Stammheimer Prozess gegen türkische Linke erweist sich als psychisch kranker Doppelagent
- Die Rote Hilfe fordert die sofortige Freilassung der Angeklagten
Im Verfahren, das zur Zeit im Prozessbunker von Stuttgart-Stammheim gegen fünf türkischstämmige Linke geführt wird, hat sich der Hauptbelastungszeuge bei seiner Befragung als offenkundiger Lügner und psychisch mehr als instabiler Kronzeuge erwiesen. Mustafa Atalay, Ahmet Düzgün Yüksel, Ilahn Demirtas, Devrim Güler und Hasan Ssubasi wird vorgeworfen, Mitglieder der marxistischen DHKP-C zu sein und damit gegen den Paragraphen 129b (Bildung einer terroristischen Vereinigung im Ausland) verstoßen zu haben. Der einzige Vorwurf, der den Verdacht einer konkreten Straftat begründen könnte, wird aus der Aussage des türkisch-deutschen Doppelagenten Hüseyin Hiram hergeleitet, der behauptet, die Angeklagten seien bei dem Versuch beteiligt gewesen, Waffen in die Türkei zu schmuggeln.

